Gesetze / Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
BKrFQG§ 8 Pflicht zum Mitführen des Nachweises
Stand: 02.12.2020
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Fahrer haben den Nachweis über den Erwerb der jeweiligen Qualifikation nach § 7 bei jeder Fahrt mitzuführen und den Kontrollberechtigten auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.